Die Rundsteueranlage dient zur Fernsteuerung von Verbrauchern im Energieversorgungsnetz des EVU. Als Übertragungsweg wird das normale Energieversorgungsnetz verwendet. Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt durch Impulsfolgen im Bereich von 167 Hz bis ca. 2000 Hz, die der 50 Hz-Spannung mit einer Amplitude von 1% bis 8% der jeweiligen Netznennspannung überlagert sind.
Die Tonfrequenz wird zur Übertragung nach einem Code (Impulsraster) ein- und ausgeschaltet, wodurch ein „Telegramm“ entsteht. Dem fernzusteuernden Verbraucher ist ein spezieller Empfänger (Rundsteuerempfänger) vorgeschaltet, der die Impulstelegramme wieder aus dem Netz herausfiltert und daraus die gewünschte Steuerinformation ableitet. -> siehe www.rundsteuerung.de