Vermögen der Veränderung des Leistungsflusses (siehe Leistungsmanagement) gegenüber einem aktuellen Plan- oder Ist-Wert in Reaktion auf ein externes Signal innerhalb einer definierten Zeit mit dem Ziel, eine Dienstleistung im Energiesystem zu erbringen.innerhalb einer definierten Zeit mit dem Ziel, eine Dienstleistung im Energiesystem zu erbringen. Flexibilität wird gegenüber Dritten durch Vertragswerke definiert wobei die Anforderungen aus den technischen Regelwerken (§ 19/§ 49 EnWG) einzuhalten sind. Flexibilität kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsflexibilität beziehen.
Stellen Haushalte ihre vorhandenen Technologien dem Energieversorger oder Netzbetreiber zur Verfügung, handelt es sich um Bereitstellung von Flexibilität.