Steuerung des Leistungsflusses durch Beeinflussung von Geräten (z.B. elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugunsanlagen, Speicher, und Ladeeinrichtungen für E-Mobile) unter Berücksichtigung technischer
Grenzwerte und vertraglicher Vereinbarungen wie z.B. Lastmanagement, Redispatch oder Einspeisemangement
– durch den Gesetzgeber (z.B. §9 EEG , §14 EEG , §13 EnWG, §14a EnWG)
– netzdienliches Last- oder Einspeisemangement nach Vorgabe des Netzbetreibers zur Sicherstellung des Netzbetriebes (z.B. §14a EnWG, §9 EEG, Netzsicherheitsmanagement)
– nach Vorgabe des Kundensystems (z.B. HEMS oder zur Einhaltung der der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung
Leistungsmanagement kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsmanagement beziehen.