Netzdienlichkeit liegt vor, wenn der Netznutzer seine Flexibilität nach Vorgabe des Netzbetreibers einsetzt, um eine ohne sein Verhalten bereits existierende oder drohende Netzüberlastung abzu- mildern. Hier erfolgt ein direkter Eingriff in das Verhalten des Netznutzers durch Vorgabe einer zu erbringenden positiven oder negativen Mindestleistung.
Netzdienlichkeit liegt vor, wenn ein Beitrag zur Netzstabilisierung, wie z.B. Spannungshaltung oder Engpassmanagement, geleistet wird.