Durch die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) wird näher bestimmt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, ab welchem Schwellenwert (Bemessungsgröße), in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen als Kritische Infrastrukturen gelten.