Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Im KWK-Prozess wird mechanische Energie und Wärmeenergie erzeugt. Die mechanische Energie wird in der Regel in elektrischen Strom umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist. Die entstehende Wärmeenergie wird für Heizzwecke (Fernwärme oder Prozesswärme) verwendet. Dieses Verfahren ist z. B. in Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken zu finden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Am 18. Mai 2000 wurde das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) erstmals eingeführt. Netzbetreiber sind nach dem KWK-G verpflichtet, Strom aus bestehenden KWK-Anlagen zu vergüten und unter bestimmten Bedingungen abzunehmen
Zusätzlich regelt das KWK-G die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, indem es die Netzbetreiber zur Zuschlagszahlung für realisierte Wärmenetzprojekte verpflichtet.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen einen finanziellen Belastungsausgleich über die vergüteten KWK-Zuschläge untereinander durch, der zu einer bundesweiten Vergleichmäßigung der Zahlungen aus dem KWK-G führt. Die Netzbetreiber können die Belastungen aus dem KWK-G auf die Netznutzungsentgelte umlegen.

Kraftwerksblock

Der Kraftwerksblock ist eine Erzeugungseinheit, die über eine direkte schaltungstechnische Zuordnung zwischen den Hauptanlagenteilen (z. B. in thermischen Kraftwerken zwischen Dampferzeuger, Turbine und Generator) verfügt.

KRITIS

Die Abkürzung steht für kritische Infrastrukturen. Zu den kritischen Infrastrukturen gehören Unternehmen Einrichtungen, Organisationen, Anlagen und Systeme die für das staatliche Gemeinwesen von hoher Bedeutung sind. KRITIS sind in 8 Sektoren gegliedert: Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Informations- und Telekommunikation, Transport- und Verkehr, Entsorgung sowie Finanz-und Versicherungswesen.

KRITIS-Verordnung

Durch die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) wird näher bestimmt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, ab welchem Schwellenwert (Bemessungsgröße), in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen als Kritische Infrastrukturen gelten.

Kryptographische Vorgaben

In BSI TR-03109-3 werden die kryptographischen Vorgaben für die Infrastruktur von iMSys beschrieben. Die kryptographischen Vorgaben definieren die Anforderungen zum Verschlüsseln/Sicherstellen von Daten, dass die in einer bestimmten Form übertragen werden, so dass nur der bestimmte Empfänger diese Daten entschlüsseln, lesen und verarbeiten kann.