Eigenanlagen
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden.
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden.
„Eigenversorgung“ der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage
selbst betreibt.
Der Einsatzverantwortliche ist verantwortlich für den Einsatz von steuerbaren Ressourcen.
Einspeise- bzw. Entnahmepunkte sind die Anschlusspunkte im Netz, an denen elektrische Energie eingespeist bzw. entnommen wird.
Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen. Die Abregelung oder sogar komplette Abschaltung einer Anlage bedeutet für den Anlagenbetreiber wirtschaftliche Verluste. Aus diesem Grund ist das Einspeisemanagement die letzte Maßnahme, die ein Verteilnetzbetreiber ergreifen kann, um die Menge an eingespeistem Strom zu reduzieren.
Weitere Maßnahme sind Umschaltungen im Netz und Umleitung des Stroms in andere Netzteile oder das Abregeln konventioneller Anlagen, da diese den Verbrauch Ihrer Energieträger steuern können. Strom aus EEG- und KWK Anlagen haben Einspeisevorrang.
Von einer Erzeugungs- oder Speicheranlage in ein Energienetz eingespeiste Energiemenge.