Jeder Marktteilnehmer der als Anlagenbetreiber zur Steuerung der Anlage ermächtigt ist, ist aus Sicht der KOF auf Betriebsebene ein Fernsteuerungsbenutzer
Jeder Marktteilnehmer der als Anlagenbetreiber zur Steuerung der Anlage ermächtigt ist, ist aus Sicht der KOF auf Betriebsebene ein Fernsteuerungsbenutzer