Der Fernsteuerungsbenutzer ist berechtigt in einer Kundenanlage Anwendungen zu steuern bzw. dort Fahrpläne einzustellen. Entsprechend ist er berechtigt bei Änderungen in den entsprechenden Anlagen durch den Anschlussnetzbetreiber informiert zu werden. Des weiteren hat er, soweit vorhanden, Zugriff auf die der Applikationen zu geordneten Betriebsmesswerte und Statusmeldungen aber auch Statusinformationen des Serviceproviders (z. B. Firmware, IKT-Anbindung, etc.).