Die Direktvermarktung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für viele Betreiber von Stromerzeugungsanlagen schon heute verpflichtend. Entscheidend dafür ist die jeweilige Anlagengröße: Strom aus Neuanlagen ab 500 kWP muss seit 1. August 2014 und ab 100 kWP seit 1. Januar 2016 direkt vermarktet werden. Kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung als Anlagenbetreiber nicht nach, sinkt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber möglichen Erlösen aus der Direktvermarktung deutlich. Für nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommene EEG- Anlagen mit installierter Leistung > 100kW(p) ist eine Direktvermarktung Pflicht.