Leistungs-Frequenz-Regelung

Die Leistungs-Frequenz-Regelung bezeichnet ein Regelverfahren, womit Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die zwischen ihnen vereinbarten elektrischen Größen an den Grenzen ihrer Regelzonen im Normalbetrieb und insbesondere im Störungsfall einhalten. Hierbei strebt jeder ÜNB an, durch einen entsprechenden Eigenbeitrag seiner Regelzone sowohl die Austauschleistung gegenüber den übrigen Regelzonen im vereinbarten Rahmen als auch die Netzfrequenz in der Nähe des Sollwerts zu halten.
Die Leistungs-Frequenz-Regelung besteht aus Primär- und Sekundärregelung.

Leistungsfluss

Der Leistungsfluss gibt an, wie viel Leistung in einem elektrischen Netz zwischen zwei Knoten übertragen wird. Die Höhe des Leistungsflusses ergibt sich aus der Multiplikation der Potentialdifferenz und dem Widerstand zwischen zwei Knoten.

Leistungsmanagement

Steuerung des Leistungsflusses durch Beeinflussung von Geräten (z.B. elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugunsanlagen, Speicher, und Ladeeinrichtungen für E-Mobile) unter Berücksichtigung technischer
Grenzwerte und vertraglicher Vereinbarungen wie z.B. Lastmanagement, Redispatch oder Einspeisemangement
– durch den Gesetzgeber (z.B. §9 EEG , §14 EEG , §13 EnWG, §14a EnWG)
– netzdienliches Last- oder Einspeisemangement nach Vorgabe des Netzbetreibers zur Sicherstellung des Netzbetriebes (z.B. §14a EnWG, §9 EEG, Netzsicherheitsmanagement)
– nach Vorgabe des Kundensystems (z.B. HEMS oder zur Einhaltung der der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung
Leistungsmanagement kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsmanagement beziehen.

Leitstelle (Netzleittechnik)

Die zentrale Komponente der Netzleittechnik ist die Leitstelle. Synonyme hierfür sind Schaltleitung, Hauptschaltleitung, Netzleitstelle und Warte. Die unterschiedlichen Termini weisen meist auf die Spannungsebene in welcher das zu überwachende Netz angesiedelt ist. Die Aufgabe der Leitstelle ist die Verarbeitung und Aufbereitung sowie Darbietung der Informationen für den Netzbetrieb in der Warte.

Letztverbraucher

Natürliche oder juristische Person, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Auch der Strombezug der Ladepunkte für Eleltromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne des EnWG und den auf Grund des EnWG erlassenen Verordnungen gleich.