Fernsteuerungsbenutzer (FSB)

Der Fernsteuerungsbenutzer ist berechtigt in einer Kundenanlage Anwendungen zu steuern bzw. dort Fahrpläne einzustellen. Entsprechend ist er berechtigt bei Änderungen in den entsprechenden Anlagen durch den Anschlussnetzbetreiber informiert zu werden. Des weiteren hat er, soweit vorhanden, Zugriff auf die der Applikationen zu geordneten Betriebsmesswerte und Statusmeldungen aber auch Statusinformationen des Serviceproviders (z. B. Firmware, IKT-Anbindung, etc.).

Fernwirken

Unter Fernwirken wird die Fernüberwachung und -steuerung räumlich entfernter Objekte mittels signalumsetzender Verfahren, von einem oder mehreren Orten aus, verstanden.

Fernwirkknoten

Vom Fernwirkknoten werden die Netzinformationen von den an einer Leitstelle angeschlossenen Fernwirkanlagen gebündelt dem Rechnersystem der Leitstelle übergeben. Heute werden hier meist Konzentratoren eingesetzt, die die mit niedriger Bandbreite auflaufenden seriellen Kanäle von den Fernwirkanlagen zusammenfassen und per LAN oder WAN dem Netzleitsystem übergeben.

Fernwirktechnik

Die Aufgabe der Fernwirktechnik besteht darin, die Netzinformationen zwischen den Schaltanlagen und einer Netzleitstelle zu übertragen. Bei den Fernwirkanlagen spricht man dabei je nach Standort von einer Fernwirkunterstation, d. h., die Fernwirkanlage befindet sich im Anlagengebäude vor Ort, meist in einem Umspannwerk, oder von einer Fernwirkzentrale, wenn sie sich in einer räumlich entfernten, zentralen Leitstelle befindet. Zur Überbrückung der Distanzen zwischen den Anlagen im Netz und der zentralen Leitstelle bedient sich die Fernwirktechnik der Übertragungstechnik.