Ankopplung (Rundsteuertechnik)

Ankopplungen stellen das Verbindungsglied zwischen Rundsteuersender und Energieversorgungsnetz dar. Sie haben die Aufgabe, die vom Sender erzeugte Tonfrequenzenergie dem Versorgungsnetz zu überlagern, die Sendeanlage aber auch gleichzeitig gegen Rückwirkungen (Netzfrequenz, Oberschwingungen) aus dem Netz zu schützen.
Die Rundsteuersignale des Senders werden über unterschiedliche Ankopplungsausführungen in das elektrische Versorgungsnetz eingespeist. Unterschieden werden dabei die beiden Grundvarianten:
– Serienankopplung
(auch Reihenkopplung genannt)
– Parallelankopplung
Weitere Informationen auf www.rundsteuerung.de

Anlagenbetreiber

ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage unabhängig vom Eigentum nutzt. Derjenige, der die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage trägt.

Anschlussnehmer

Der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, dass an das Energieversorgungsnetz angeschlossen ist oder die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag einGrundstück oder Gebäude an das Energieversorgungsnetz angeschlossen wird.